Aufruf Gemeinnützigkeit

Liebe Freund*innen von Attac,

die Auseinandersetzung um die Frage, welche politisch menschenrechtliche Arbeit als gemeinnützig anerkannt wird, ist voll entbrannt. Das Ende März 2019 vom Bundesfinanzhof (BFH) gefällte Urteil führt wohl endgültig zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit unserer globalisierungskritischen Organisation. Zuvor hatte bereits die CDU per Parteitagsbeschluss die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gefordert. Nun folgt Campact: Die Organisation hat Mitte März 2019 angekündigt, ab sofort keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen zu können. Der Grund: Nach dem Urteil des BFH muss auch sie mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit rechnen.

Diese Entwicklung zeigt: das Klima für politisch arbeitende Organisationen wird rasant rauer und kälter. Die Politik hat es bislang versäumt, Rechtssicherheit für die Förderung ihrer am Gemeinwohl orientierten Arbeit zu schaffen.

In dieser Besorgnis erregenden Situation heißt es:

  1. zusammenhalten
  2. sich nicht einschüchtern lassen
  3. dafür kämpfen, dass der Bundestag gesetzlich klarstellt: eine lebendige, kritische Zivilgesellschaft, die sich politisch einmischt, nutzt uns allen und ist gemeinnützig!

Was wir jetzt tun:

1. Ende März 2019 gehen ähnliche Aufrufe wie dieser per E-Mail an die Unterstützer*innen ganz verschiedener Organisationen. Wir engagieren uns zu sehr unterschiedlichen Themen wie Grund- und Menschenrechten, soziale Gerechtigkeit, Frieden, Demokratie, Umwelt- und Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit. Heute sagen wir gemeinsam: Eine sich für diese Ziele einmischende Zivilgesellschaft ist gemeinnützig!

2. Wir lassen uns von unserer Arbeit nicht abhalten. Eine lebendige Demokratie braucht starke Nichtregierungsorganisationen und Initiativen. Die Rechnung „Unsichere Rechtslage = weniger Spenden = zahme Zivilgesellschaft“ darf nicht aufgehen. Die Entwicklungen zeigen, wie wichtig es dafür ist, unsere finanzielle Unabhängigkeit zu sichern. Deshalb bitten wir Sie heute:
Unterstützen Sie jetzt eine kritische Organisation der Zivilgesellschaft mit einer Spende oder einer Fördermitgliedschaft. Wir freuen uns, wenn Sie sich für Attac entscheiden: Spenden Sie uns heute. Schon kleine Beträge helfen (s. das unten angegebene Spendenkonto | Stichwort: Gemeinnützigkeit). Damit sichern Sie auch in turbulenten Zeiten unsere Arbeit.

3. Wir haben uns mit über 80 Organisationen in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammengeschlossen. Gemeinsam wollen wir erreichen, dass die Politik das Gemeinnützigkeitsrecht so anpasst, dass selbstlose politische Arbeit weiter gemeinnützig bleibt. Die Allianz hilft, unsere Arbeit zu dem Thema zu koordinieren, mit starker Stimme in Politik und Medien präsent zu sein, und bündelt juristische Ratschläge und Einschätzungen für uns.

Einen Teil der Spenden, die wir aufgrund dieses Aufrufes erhalten werden, werden wir der Allianz für ihre enorm wichtige Arbeit zur Verfügung stellen. Noch ein gewichtiger Grund, jetzt zu spenden! Bitte helfen Sie, dass streitbare Organisationen gemeinnützig bleiben!

Liebe Freund*innen von Attac, es ist Zeit zusammenzuhalten. Seien Sie dabei! Stellen Sie sich mit Ihrer Unterstützung an die Seite einer kritischen, sich einmischenden, vielfältigen Zivilgesellschaft. Wir brauchen Sie!

Ihre
N. N.
Attac Deutschland

Dieser Aufruf ging in ähnlicher Form Ende März 2019 per E-Mail zeitgleich an Unterstützer*innen von Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Konzeptwerk Neue Ökonomie, LobbyControl, Mehr Demokratie, RobinWood, Südwind und Urgewald.

Damit zeigen wir: Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen, wir halten zusammen! Stellen Sie sich jetzt an unsere Seite!

Spendenkonto

Attac Trägerverein e. V.
IBAN: DE57 43060967 0800100800
BIC: GENODEM 1 GLS
GLS Gemeinschaftsbank

Alternativ online spenden!

Wichtig: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs ist Attac aktuell nicht gemeinnützig, Spenden können somit steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Das Verfahren wurde zurückverwiesen an die erste Instanz, das Hessische Finanzgericht. Dessen erneute Entscheidung steht noch aus.

Weitere Informationen „Gemeinwohl ist politisch“