Die Regierenden spalten die Gesellschaft weiter – die Ärmeren werden weiter belastet

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden erhöht! Warum eigentlich?

Diesmal geht es um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese setzen sich derart zusammen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den gleichen Betrag entrichten. Zusätzlich zu diesem Beitragssatz dürfen die Krankenkassen dann einen weiteren Beitrag einfordern. Dieser Zusatzbeitrag variiert jährlich und ist aus Wettbewerbsgründen bei den gesetzlichen Krankenkassen unterschiedlich.

Der Zusatzbeitrag wird als Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet. Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent und ist für die meisten Krankenkassen nicht kostendeckend. Deshalb fordern die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich auch den Zusatzbeitrag.

16 Milliarden Euro Finanzierungslücke!

Für 2021 droht eine Finanzierungslücke von 16 Milliarden Euro. Ohne ausreichende Steuerzuschüsse müsste die GKV ihre Zusatzbeiträge deutlich anheben. Die Kosten für die Corona-Behandlungen waren 2020 erheblich. Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit mindern die Summe der zufließenden Beiträge. Aber das ist noch nicht alles.

Wie entstand im Wesentlichen die Finanzierungslücke?

Erhebliche Zusatzaufwendungen in der Corona-Pandemie wurden der GKV regierungsseitig zugeschoben.

  • Die zusätzlichen Intensivbetten, Schutzausrüstungen und Freihaltepauschalen von Betten in Krankenhäusern mussten allein von der GKV bezahlt werden.
  • Versicherte der Privatkrankenkassen sowie Beamtenkrankenkassen kamen kostenfrei zu PCR-Testungen, denn diese Kosten wurden für alle von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Analog verhielt es sich teilweise bei der Übernahme von Kosten für Masken – sogar bei solchen, die für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen in Alten- und Pflegeheimen gedacht waren.
  • Jetzt sollen noch die Kosten für Impfungen und Corona-Schnelltests übernommen werden.
  • Der Pflegekräfte-Bonus muss ebenfalls nur von den gesetzlich Versicherten aufgebracht werden.
  • Und nicht zu vergessen: Das sind Folgekosten aus Lockdown-Zeiten. Wenn Elternteile wegen der Versorgung ihrer Kinder zu Hause bleiben müssen – wie bei Erkrankung der Kinder –, werden weitere 10 Tage betrieblicher Abwesenheit durch die gesetzlichen Krankenkassen vergütet.
Ungleichheit beenden – Privatversicherte und Beamte an den Kosten beteiligen

Die privaten Haushaltskassen der gesetzlich Krankenversicherten werden ohnehin durch zunehmend kassenrezeptfreie Verordnungen belastet sowie durch Zuzahlungen bei Kassenrezepten für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel. Der Anteil der privaten Haushalte an den Gesundheitsausgaben lag 2018 mit 13,3 Prozent bei 52,1 Milliarden Euro. 

Jetzt stehen Beitragserhöhungen für die gesetzlich Versicherten an. Wenn aber das Bewältigen einer Pandemie eine Anforderung an die Solidargemeinschaft ist, warum sind dann die Privatversicherten und die Beamten von der Belastung gezielt befreit?

Dieses Verteilungsmuster muss abgeschafft werden. Wir fordern als Krankenversicherung eine Bürgerversicherung für alle.

Weiterhin müssen natürlich auch die Arbeitgeber mindestens hälftig mit zur Kasse gebeten werden. Schließlich wird durch die Versorgungsmaßnahmen die Produktivkraft ihrer Arbeitnehmer erhalten.

Pandemiebedingte Gesundheitsausgaben müssen aus Steuern finanziert werden

Wir teilen die Auffassung von ver.di und fordern, dass alle Ausgaben für die Bewältigung einer Pandemie aus einem Sonderbudget aus Steuermitteln beglichen werden.

In der Erklärung des Attac-Kokreises zur Corona-Pandemie steht:

„Corona zeigt: Geld ist bei Bedarf schnell mobilisierbar, die ‚schwarze Null‘ vorerst vom Tisch. Die Krisenmaßnahme dürfen jedoch nicht wieder von der Allgemeinheit in Form von Kürzungen an anderer Stelle bezahlt werden. Die Kosten der ‚Rettungen‘ müssen diejenigen tragen, die mit Vermögen, hohen Einkommen, gestiegenen Börsenkursen und niedrigen Steuern profitiert haben. Wir fordern von der Bundesregierung

  • Einmalige Vermögensabgabe für große Millionärsvermögen
  • Laufende Reichensteuer auf Millionenvermögen
  • Höhere Spitzensteuersätze, Abschaffung der Abgeltungssteuer sowie progressive Kapital- und Erbschaftssteuer
  • Unternehmen, die weiterhin Gewinne ausschütten, sind von jeglicher Unterstützung auszuschließen
  • Konsequenter Kampf gegen Steuerhinterziehung, -flucht und -vermeidung und Austrocknen von Steueroasen
  • Einführung einer Gesamtkonzernsteuer mit globalen Mindeststeuersätzen
  • Wirkungsvolle Finanztransaktionssteuer auf spekulative Finanzgeschäfte
  • Reduzierung des Verteidigungshaushaltes“
Schluss mit der Intransparenz bei den Finanzierungsmaßnahmen und dem gleichzeitigen Leersaugen der Finanztöpfe der Solidargemeinschaft, die im Umlageverfahren gefüllt wurden!