Aus den Hamburger Krankenhäusern – was gelernt aus der ersten Corona-Welle?

Die Vorratshaltung von Schutzmitteln ist weiterhin intransparent! Es ist zu befürchten, dass wieder zu wenig oder die falsche Schutzausrüstung (zu wenig FFP-Masken, zu wenig wasserundurchlässige Kittel) vorhanden ist. Noch Mitte Juli konnten wegen ungenügender Schutzkleidungen und FFP-Masken weder Patient*innen noch Krankenhausbeschäftigte ausreichend geschützt werden. Durchfeuchtete Masken konnten innerhalb einer Arbeitsschicht nicht gewechselt werden. Unsicherheiten und Arbeitsbelastungen bleiben bestehen.

Bei der Vorratshaltung der Betten besteht die Befürchtung, dass in den Krankenhäusern, die Stationen oder Betten mit Schleusen haben, diese nicht für die Covid-19-Patient*innen bereitgestellt werden. Die Gefahr der Virusverbreitung und Ansteckung würde sich für die Beschäftigten erhöhen, was Angst vor Infektionen schürt.

Es besteht die Befürchtung, dass wieder ein Medikamentenmangel auftreten könnte, wie er noch Mitte Juli auf Intensivstationen vorlag.

Von den Beschäftigten werden nur wenige Gefährdungsanzeigen wegen Schutzmängeln geschrieben, da die Arbeitgeberseite erheblichen Druck aufbaut.

Fürsorgepflicht und Gesundheitsschutz scheinen für die Klinikleitungen Fremdworte zu sein. Die Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften werden von der Arbeitgeberseite ignoriert oder heruntergespielt. Das betrifft Kontaktverfolgungen bei falsch negativen Befunden, Infektionen von Beschäftigten mit Covid-19 am Arbeitsplatz und Erkrankungen an Corona.

Testungen auf Covid-19 werden nicht auf Wunsch der Beschäftigten durchgeführt und erfolgen nicht als obligatorische Schutzmaßnahme von Beschäftigten und Patient*innen.

Testungen werden lediglich nach mehr als 15 Minuten Kontakt mit Corona-Patient*innen und bei einem Abstand von weniger als 1,5 Metern vorgenommen.

Die Gesundheitsämter entscheiden über Quarantäne, wobei bei gleichen Situationen unterschiedlich entschieden wird. Mehrfach sei bei den Klinikpersonalleitungen nachgefragt worden, ob es Personalnot gebe. Wenn das bejaht wird, werden infizierte Beschäftigte zwar in Quarantäne geschickt, dürfen aber trotzdem zur Arbeit kommen, jedoch gleichzeitig keine Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benutzen.

Es gab die absurde Situation, dass eine Ärztin in Quarantäne geschickt wurde, aber dann in der Klinik arbeiten durfte und zugleich ihr Mann als niedergelassener Allgemeinmediziner seine Praxis schließen musste. Ein unerträglicher Zustand für die Patient*innen, die Beschäftigten und das familiäre Umfeld.

Es fehlen zusätzliche Reinigungskräfte, um den erweiterten Hygieneanforderungen und -notwendigkeiten gerecht werden zu können. Vermehrtes Reinigen von Türklinken, Handläufen, Fahrstuhlknöpfen sowie Sanitäranlagen findet kaum oder gar nicht statt.

Das Aussetzen des Arbeitszeitgesetzes hat 12-Stunden-Schichten möglich gemacht. Personal auf einer Covid-19-Station sollte nicht länger als 6 Stunden arbeiten und so viele Pausen machen, wie es dem persönlichen Belastungsempfinden entspricht. Als Maßnahme zum Gesundheitsschutz sollen dabei aber 8 Stunden Arbeitszeit angerechnet werden.

Stattdessen entstehen zusätzliche Arbeitsbelastungen, da im Pflegebereich bis Ende des Jahres die Personaluntergrenzenverordnung ausgesetzt wurde und gleichzeitig Druck aufgebaut werde, Überstunden jetzt abzubauen und eher sogar Minusstunden aufzubauen.

In Kliniken sind immer noch Stationen für eine mögliche Belegung mit Corona-Patient*innen geschlossen. Für jedes nicht belegte Bett erhalten die Kliniken derzeit ca. 560 Euro je Tag, für Intensivbetten noch mehr. Gleichzeitig wissen die Notaufnahmen zeitweise nicht, wohin mit den Patient*innen.

Gut gelernt aus der ersten Corona-Welle? Nein – business as usual! Prävention oder Schutz der betroffenen Gruppen sieht anders aus!

Und so stehen sie heute da, die beklatschten Held*innen der Nation!

Übrigens, der von Bundesgesundheitsminister Spahn avisierte Bonus in Höhe von 1.500 Euro (steuerfrei) je Pflegekraft im Krankenhaus wurde nicht gezahlt! Später wurde von der Politik gesagt, dass nur die Beschäftigten in der Altenpflege gemeint seien.