Corona und die Lage der Beschäftigten
Unsere Solidarität gilt den Beschäftigten in Handel, Ernährung und Landwirtschaft, die den Zugang zu Nahrungsmitteln aufrechterhalten. Die Menschen, die zur Kurzarbeit gezwungen werden, sowie viele prekär Beschäftigte, Selbstständige und Soloselbstständige, geraten in Existenznot. Für diese Menschen muss die Regierung Einkommensalternativen garantieren.
Dass Tausende von Werktätigen in diesem Krisenkontext weiterhin in ihren Betrieb gehen, um unwesentliche Dinge zu produzieren, ist nicht hinnehmbar: Solche Unternehmen müssen vorübergehend geschlossen, die Löhne aufrechterhalten und Entlassungen verboten werden. Unsere Gesundheit ist mehr wert als ihre Gewinne.
1. Ratschläge von Gewerkschaften an die Arbeitnehmer/-innen
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): Corona und Arbeitsrecht
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): FAQs rund um Corona
Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG): Coronavirus: was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen sollten
2. Forderungen
ver.di: Corona-Krise: Sozialschutz-Paket der Bundesregierung verfehlt Ziel
DGB Hamburg: Beschäftigungssicherung hat Priorität
„‚Alle Arbeitnehmer/-innen brauchen jetzt sichere Perspektiven und deswegen müssen finanzielle Hilfen für Unternehmen der Stadt an Beschäftigungssicherung gekoppelt sein.‘
Die Gewerkschaften fordern ein Maßnahmen-Paket von Bund und Senat. Dazu gehört eine dringende Nachbesserung des Kurzarbeitergeldes. ‚Über Nacht stehen viele Beschäftigte vor dem finanziellen Aus. Gerade für die prekär arbeitenden und die vielen Geringverdiener/-innen in Hamburg ist das eine Katastrophe‘, so Karger.
Nötig seien u. a.
– eine Entgeltfortzahlung für Beschäftigte, die wegen der Kinderbetreuung zuhause bleiben müssen
– ein Schutzschirm für Geringverdiener/-innen
– gute Arbeitsschutzmaßnahmen, z. B. im Einzelhandel oder Sicherheitsgewerbe“
Sonntagsöffnung: ver.di fordert konkrete Maßnahmen zum Schutz der Verkäufer*innen
Kurzarbeit: Einkommen durch tarifliche Vereinbarungen absichern
„Die Gewerkschaft NGG erwartet von den Arbeitgebern und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), dass sie im Fall von Kurzarbeit Verantwortung übernehmen und auch den im Gastgewerbe Beschäftigten helfen, durch die Krise zu kommen. Vom Kurzarbeitergeld allein können Restaurant- und Hotelfachleute oder Köchinnen mit einem Einkommen von durchschnittlich 2.000 Euro brutto nicht leben.“
DGB: Schutzschirm für Geringverdiener und Krisenelterngeld
DGB Hamburg: Beschäftigungssicherung hat Priorität
Tacheles: Vorschläge zum Umgang mit der Corona-Krise für einkommensschwache Haushalte
DIE LINKE: Die Corona-Krise solidarisch bewältigen